Wasserschaden in der Mietwohnung – was es zu beachten gilt

Wasserschaden in der Mietwohnung – was es zu beachten gilt
Wasserschäden in Mietwohnungen können auf verschiedene Arten entstehen: von Überschwemmungen durch Hochwasserüber Wasserrohrbrüchen bis hin zum Einsatz von Löschwasser durch die Feuerwehr. Für die Beseitigung der Schäden ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich – mit einigen Ausnahmen: Hat der Mieter beispielsweise seine Mieträume offen gelassen und Wasser konnte so in die Wohnung gelangen, muss der Mieter die entstehenden Kosten begleichen.

Generell gilt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung: Sofort dem Vermieter melden und so schnell wie möglich vom Fachmann beheben lassen. Neben der Beschädigung der Wohnungseinrichtung und den Böden kann das Wasser auch in die Bausubstanz gelangen und so Schimmelbefall erzeugen. Dieser ist nicht nur für die Gesundheit schädlich, sondern führt auch zu bautechnischen Schäden. Weitere Konsequenzen von Wasserschäden können Bakterien, wie Actinomyceten sein, die ebenfalls gesundheitsschädlich sind.

Bevor der Profi kommt: Sofortmaßnahmen gegen Wasserschäden
Als betroffener Mieter kann man bei einem Wasserschaden diverse Maßnahmen ergreifen, um die Wasserschäden zu minimieren oder zumindest zu begrenzen. Bei einem Wasserrohrbruch beispielsweise sollte der Mieter sofort alle Hauptwasserventile absperren. Zudem sollten alle elektrischen Geräte abgeschaltet werden und es sollte sichergegangen werden, dass sie nicht unbeabsichtigt wieder eingeschaltet werden können.

Wie groß der Wasserschaden ist, muss durch einen Fachmann festgestellt werden. Ist beispielsweise der Unter-Estrichbereichder Wohnung beschädigt, muss das Fachunternehmen einen Trocken-Feuchtluft-Kreislauf einrichten, um den Bereich zu trocknen. Eine weitere Maßnahme stellt die Adsorptionstrocknung dar, wobei Feuchtigkeit beispielsweise über Fenster nach außen geleitet wird. Welche sonstigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, stellt Getifix für Sie direkt bei Ihnen vor Ort fest.

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